Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Die Stadt Immenstadt ist per Gesetz dazu verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Dies bedeutet, dass sich die Abwassergebühr ab dem 01.04.2019 in zwei Bereiche aufteilt, nämlich in das häusliche/gewerbliche Abwasser und in das Niederschlagswasser.
Bisher bestimmt sich die Höhe der Abwassergebühr allein nach der Menge des bezogenen Frischwassers.
Für Schmutz- und Niederschlagswasser gilt eine einheitliche Gebühr.
Bei dieser Art von Gebührenerhebung bleibt unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und ob und wie viel davon auf dem Grundstück versickert oder direkt in die Kanalisation eingeleitet wird.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung der Abwassergebühr entstehen.
Das gesamte Gebührenaufkommen der Kommune verändert sich jedoch nicht. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Formulare
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